Teilnahmebedingungen zur Grillaktion


Veranstalter der Grillaktion ist die Der Kalchreuther Bäcker M. Wiehgärtner GmbH, Orchideenstraße 17, 90542 Eckental („Veranstalter“). Mit der Teilnahme an der Grillaktion akzeptieren die teilnehmenden Personen („Teilnehmer“) die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.


1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeitende des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teil-nahme ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen von der Teilnahme auszuschließen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme erfolgt mittels einer nicht personalisierten Kundenkarte („Teilnahmekarte“). Für je 3,00 EUR Einkaufswert wird ein (1) Punkt auf die Teilnahmekarte geladen. Aus technischen Gründen können maximal einhundert (100) Punkte auf einer Teilnahmekarte gespeichert werden. Eine Barauszahlung, Übertragbarkeit oder sonstige Abtretung von Punkten ist ausgeschlossen.
3. Aktionszeitraum
(1) Die Grillaktion beginnt am 11.06.2026 und endet am 31.07.2026 um 23:59 Uhr.
(2) Nach Beendigung der Weihnachtsaktion können Teilnehmer die gesammelten Punkte noch bis zum 16.08.2026 gegen eine Grilltüte eintauschen. Punkte die nach der Beendigung der Aktion auf der Kun-denkarte verbleiben, werden beim Start der nächsten Aktion bei Erstnutzung automatisch gelöscht. Ein Übertrag in einen neuen Aktionszeitraum ist ausgeschlossen.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, die Grillaktion aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig zu beenden, zu verlängern oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Wichtige Gründe können insbesondere tech-nische Störungen, Manipulationsversuche oder rechtliche Gründe sein.
4. Sofortgewinne
Die Teilnehmer können auf der Teilnahmekarte gesammelte Punkte bei Erreichen von mindestens fünf-undzwanzig (25) Punkten gegen eine Grilltüte im Wert von jeweils 9,88 EUR einlösen, solange der Vorrat reicht. Art und Anzahl der Grilltüte werden jeweils vom Veranstalter festgelegt und im Aktionszeitraum bekanntgegeben. Ein Anspruch auf einer bestimmten Grilltüte besteht nicht. Eine Barauszahlung des jeweiligen Gewinnwertes ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinn durch einen gleich- oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen.
5. Hauptgewinn
(1) Neben der Grilltüte können die Teilnehmer an der Verlosung der Hauptgewinne teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit, einen Gewinn zu erhalten:
-Zusätzliche Verlosung unter allen Aktionsteilnehmern: 10x 1 hochwertiges Grillset bestehend aus einem Kugelgrill, Grillkohle und Zubehör (im Wert von jeweils 500,00 €)
Eine Barauszahlung des jeweiligen Gewinnwertes ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den jeweiligen Gewinn durch einen gleich- oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen.
(2) Bei der Einlösung von Punkten für eine Grilltüte erhält der Teilnehmer einen Kassenbon, der ein Adressfeld enthält. Für die Teilnahme an der zusätzlichen Verlosung müssen die Teilnehmer das Adress-feld vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und den ausgefüllten Kassenbon in der teilnehmenden Filiale abgeben. Unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Kassenbons können von der Teilnahme aus-geschlossen werden. Teilnahmeschluss für die Abgabe des Kassenbons ist der 16.08.2026, 23:59 Uhr. Maßgeblich ist der Eingang in der Filiale.
(3) Die Gewinner der zusätzlichen Verlosung werden nach Ablauf des Aktionszeitraums unter allen gültig abgegebenen Kassenbons nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Gewinnziehung ausgeschlossen.
(4) Die Gewinner werden nach der Ziehung per Post, Email oder Instagram benachrichtigt. Erfolgt nach Benachrichtigung keine Rückmeldung an den Veranstalter, verfällt der Gewinn.
6. Datenschutz
Mit Ausnahme der Teilnahme an der zusätzlichen Verlosung werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden sich in der https://der-kalchreuther-baecker.de/grilla-ktion
7. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht („Kardinalpflicht“). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8. Schlussbestimmungen
(1) Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Durchführung der Grillaktion und die Gewinnentscheidungen ausgeschlossen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.